Termine unserer Organisationsversammlungen:
Orga 1: Mittwoch, 03.01.2024 um 20:00 Uhr
Orga 2: Mittwoch, 10.01.2024 um 20:00 Uhr
Orga 3: Mittwoch, 31.01.2024 um 20:00 Uhr
Anmeldeschluss: Sonntag, 04.02.2024
Die Schilderausgabe findet am Mittwoch, den 07.02.2020 um 20:00 Uhr statt.
Alle Termine finden im Gasthaus zum goldenen Kreuz (Heinle) in Engetried statt.
Anmeldung für den Faschingsumzug Engetried 2024 ist ab sofort möglich!!
Bezüglich der Anmeldung für den Faschingsumzug Engetried 2024 wenden Sie sich bitte telefonisch an
Julia Schindele unter der Telefonnummer: +49 171 8363357
Hier einige allgemeine Vorschriften für unsere Faschingswägen:
Maße und Gewichte:
- Breite: max. 3,50 m; Höhe max. 4,50 m; Länge: Einzelfahrzeuge max. 12 m, Fahrzeugkombination
max. 18 m (bei Zugmaschinen mit 2 Anhängern 18,75 m)
Die Breite und Höhe wurde ausschließlich für den Engetrieder Umzug genehmigt und gilt nur
für Fahrzeuge, die nicht auf öffentlichen Wegen zum Umzug kommen!!!
- Ab einer Breite von 2,55 m ist zwingend ein Gutachten durch den TÜV-Sachverständigen
(Wagen-TÜV) vorgeschrieben.
- Das zulässige Gesamtgewicht sowie die jeweilige Achslast dürfen nicht überschritten werden.
- Abstand Mitte Lenkrad bis Vorderkante Fahrzeug max. 3,5 m
- Befinden sich Personen auf dem Fahrzeug muss ein Geländer mit einer Höhe von mind. 1 m oder
aber eine entsprechende Sicherung wie Gurte o. ä. vorhanden sein (Rücksprache halten). Auch
in diesem Fall ist zwingend ein Gutachten durch den TÜV-Sachverständigen erforderlich.
Betriebserlaubnis und Zulassung:
- Fahrzeuge die vor dem 01.07.1961 gebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis.
- Falls kein Typenschild und keine Fahrgestellnr. mehr vorhanden sind, wird vom TÜV eine Nr.
zugeteilt und eingeschlagen.
- Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren, brauchen ebenfalls keine
Betriebserlaubnis. Das TÜV-Gutachten ist aber ggf. wie bei den „großen“ Fahrzeugen fällig.
- Rasenmähertraktoren und dergleichen, die schneller als 6 km/h fahren können brauchen
zwingend ein TÜV-Vollgutachten und müssen zugelassen und versichert werden.
- Anhänger mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ab 40 km/h brauchen eine Zulassung
und aktuellen TÜV.
- Fahrzeuge mit „grüner Nr.“ müssen nicht extra umgemeldet werden.
- Die Teilnahme am Umzug muss der KFZ-Versicherung mitgeteilt werden (in der Regel kostenlos).
- Die Endabnahme durch den TÜV-Gutachter erfolgt ca. 2 – 3 Wochen vor dem Umzug. Die
Fahrzeuge sollten also bis dahin weitgehend fertig sein (Konstruktion).
Beleuchtung und Kennzeichnung:
- Die Fahrzeuge müssen mit einer Beleuchtung vorne (ggf. weiße Begrenzungsleuchten) und
hinten ausgestattet werden. Die Beleuchtung kann auch abnehmbar sein.
- Max. Abstand der Beleuchtung zur Außenkante 0,4 m
- Ab einer Breite von 2,75 m muss das Fahrzeug zusätzlich vorne und hinten mit rot/weißen
Warntafeln ausgestattet werden.
- Die Beleuchtung ist nur für die Fahrten auf nicht gesperrten, öffentlich zugänglichen Strecken
erforderlich. In unserem Fall also nur für die Fahrt zum und vom Umzug. Dies gilt auch für die
Warntafeln.
- Ist das Fahrzeug länger als 6 m, müssen seitlich orange Katzenaugen montiert werden. Von der
Vorderkante (Zugöse) max. 3 m; Abstand zwischen den Katzenaugen max. 3 m; von der Hinterkante
max. 1 m; Höhe mind. 0,3 m, max. 0,9 m
- Die Fahrzeuge müssen mit einem Geschwindigkeitsschild 25 km/h gekennzeichnet werden.
Bremsanlage usw.:
- Bei Anhängern müssen zwei Unterlegkeile mitgeführt werden.
- Der Anhänger muss über eine funktionsfähige Betriebs- und Feststellbremse verfügen. Bei der
TÜV-Abnahme wird das Fahrzeug einem Bremstest unterzogen. Der max. Bremsweg ist von der
Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs abhängig und kann beim Elferrat erfragt werden.
- Während des Umzugs ist auch alleinig die Feststellbremse ausreichend, wenn sie vom Fahrer
während der Fahrt bedient werden kann. Es ist also möglich, einen Hänger mit
Druckluftbremsanlage mit einer entsprechenden Zugmaschine zum Aufstellungsplatz zu fahren
und für den Umzug eine ohne Druckluftanlage zu nutzen.
Sonstiges:
- Umlaufende Teile müssen vergittert oder abgedeckt werden, damit kein Zuschauer hinein greifen
kann.
- Die Fahrzeuge müssen zusätzlich durch jeweils zwei Einweiser vorne und hinten gesichert
werden. Bei Fahrzeugen mit Anhängern müssen auch auf Höhe der Deichsel bzw. alle 4 m zwei
Einweiser mitlaufen.
- Die Deichsel an Drehschemelfahrzeugen darf in abgehängtem Zustand nicht auf den Boden fallen
(Höheneinstelleinrichtung der Zugdeichsel).
- Im Falle eines Unfalls wird immer zuerst der Fahrer zur Verantwortung gezogen. Also unbedingt
auf die Einhaltung des Alkoholverbots achten.
- Die Kugel für PKW-Anhänger darf bei Zugmaschinen nur an festen Ackerschienen montiert
werden. (Meist nur bei Oldtimern der Fall)
Falls noch weitere Fragen aufkommen, könnt ihr Niklas Prexl anrufen, er wird euch weiterhelfen.
Erreichen könnt ihr ihn unter:
Handy 0151 / 21265211
Hier die Info als Formular zum unterschreiben. Dieses bitte mit der Anmeldung zum Umzug abgeben.