Infos zum Umzug 2026

 

Der Countdown läuft! 

 

Unser traditioneller Engetrieder Umzug steht wieder vor der Tür!

 

 

Dieses Jahr haben wir eine kleine Änderung für euch. Im Gegensatz zu den Jahren zuvor, wird der Streckenverlauf des Faschingsumzugs am Faschingssonntag umgekehrt sein. 

Das heißt, der Umzug startet ab jetzt in Markt Rettenbach und endet in Engetried am Festzelt!

 

 

Wir freuen uns wahnsinnig, diese Saison und insbesondere unseren Umzug wieder mit euch zu Feiern! 

 

 

 

 

Liebe Wagenbauer und Fußgruppen, 

 

es ist wieder soweit, ein neuer Umzug in Engetried steht vor der Tür!

 

Für alle Wagenbauer und Fußgruppen, die bereits in den letzten Jahren unsere Umzüge bereichert haben, ist es an der Zeit die E-Mail Postkörbe zu checken. Hier wurde euch ein Anmeldeformular übersandt, welches ihr zu den nachfolgenden Organisationsversammlungen mitbringen könnt. 

 

Alle Wagenbauer und Fußgruppen die erstmalig an unseren Umzügen teilnehmen möchten, erhalten ihr Anmeldeformular an einer unserer Organisationsversammlungen.

 

 

Termine unserer Organisationsversammlungen sind:

 

Orga 1: Montag, 19.01.2026 um 20:00 Uhr

Orga 2 und Anmeldeschluss: Mittwoch, 28.01.2026 um 20:00 Uhr 

 

Schilderausgabe ist am Mittwoch den 04.02.2026 um 20:00 Uhr. 

 

Alle Veranstaltungen finden im Gasthaus "Goldenes Kreuz" in Engetried statt. 

 

 

Eine Teilnahme durch einen Vertreter der Gruppe (Wagen / Fußgruppe) an einer der beiden Organisationsversammlungen ist für die erfolgreiche Anmeldung zum Umzug Pflicht!

 

 

Für Fragen bezüglich der Anmeldung könnt ihr euch gerne an Theresa Hebel wenden.

E-Mail: schriftfuehrer@faschingsverein-engetried.de

 

 

 

Hier einige allgemeine Vorschriften für unsere Faschingswägen:

 

Maße und Gewichte:

  • Breite: max. 3,50 m; Höhe max. 4,50 m; Länge: Einzelfahrzeuge max. 12 m, Fahrzeugkombination max. 18 m (bei Zugmaschinen mit 2 Anhängern 18,75 m)

Die Breite und Höhe wurde ausschließlich für den Engetrieder Umzug genehmigt und gilt nur für Fahrzeuge, die nicht auf öffentlichen Wegen zum Umzug kommen!!!

  • Ab einer Breite von 2,55 m ist zwingend ein Gutachten durch den TÜV-Sachverständigen (Wagen-TÜV) vorgeschrieben.
  • Das zulässige Gesamtgewicht sowie die jeweilige Achslast dürfen nicht überschritten werden.
  • Abstand Mitte Lenkrad bis Vorderkante Fahrzeug max. 3,5 m
  • Befinden sich Personen auf dem Fahrzeug muss ein Geländer mit einer Höhe von mind. 1 m oder aber eine entsprechende Sicherung wie Gurte o. ä. vorhanden sein (Rücksprache halten). Auch in diesem Fall ist zwingend ein Gutachten durch den TÜV-Sachverständigen erforderlich.

Betriebserlaubnis und Zulassung:

  • Fahrzeuge die vor dem 01.07.1961 gebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis.
  • Falls kein Typenschild und keine Fahrgestellnr. mehr vorhanden sind, wird vom TÜV eine Nr. zugeteilt und eingeschlagen.
  • Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren, brauchen ebenfalls keine Betriebserlaubnis. Das TÜV-Gutachten ist aber ggf. wie bei den „großen“ Fahrzeugen fällig.
  • Rasenmähertraktoren und dergleichen, die schneller als 6 km/h fahren können brauchen zwingend ein TÜV-Vollgutachten und müssen zugelassen und versichert werden.
  • Anhänger mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ab 40 km/h brauchen eine Zulassung und aktuellen TÜV.
  • Fahrzeuge mit „grüner Nr.“ müssen nicht extra umgemeldet werden.
  • Die Teilnahme am Umzug muss der KFZ-Versicherung mitgeteilt werden (in der Regel kostenlos).
  • Die Endabnahme durch den TÜV-Gutachter erfolgt ca. 2 – 3 Wochen vor dem Umzug. Die Fahrzeuge sollten also bis dahin weitgehend fertig sein (Konstruktion).

Beleuchtung und Kennzeichnung:

  • Die Fahrzeuge müssen mit einer Beleuchtung vorne (ggf. weiße Begrenzungsleuchten) und hinten ausgestattet werden. Die Beleuchtung kann auch abnehmbar sein.
  • Max. Abstand der Beleuchtung zur Außenkante 0,4 m
  • Ab einer Breite von 2,75 m muss das Fahrzeug zusätzlich vorne und hinten mit rot/weißen Warntafeln ausgestattet werden.
  • Die Beleuchtung ist nur für die Fahrten auf nicht gesperrten, öffentlich zugänglichen Strecken erforderlich. In unserem Fall also nur für die Fahrt zum und vom Umzug. Dies gilt auch für die Warntafeln.
  • Ist das Fahrzeug länger als 6 m, müssen seitlich orange Katzenaugen montiert werden. Von der Vorderkante (Zugöse) max. 3 m; Abstand zwischen den Katzenaugen max. 3 m; von der Hinterkante max. 1 m; Höhe mind. 0,3 m, max. 0,9 m
  • Die Fahrzeuge müssen mit einem Geschwindigkeitsschild 25 km/h gekennzeichnet werden.

Bremsanlage usw.:

  • Bei Anhängern müssen zwei Unterlegkeile mitgeführt werden.
  • Der Anhänger muss über eine funktionsfähige Betriebs- und Feststellbremse verfügen. Bei der TÜV-Abnahme wird das Fahrzeug einem Bremstest unterzogen. Der max. Bremsweg ist von der Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs abhängig und kann beim Elferrat erfragt werden.
  • Während des Umzugs ist auch alleinig die Feststellbremse ausreichend, wenn sie vom Fahrer während der Fahrt bedient werden kann. Es ist also möglich, einen Hänger mit Druckluftbremsanlage mit einer entsprechenden Zugmaschine zum Aufstellungsplatz zu fahren und für den Umzug eine ohne Druckluftanlage zu nutzen.

Sonstiges:

  • Umlaufende Teile müssen vergittert oder abgedeckt werden, damit kein Zuschauer hineingreifen kann.
  • Die Fahrzeuge müssen zusätzlich durch jeweils zwei Einweiser vorne und hinten gesichert werden. Bei Fahrzeugen mit Anhängern müssen auch auf Höhe der Deichsel bzw. alle 4 m zwei Einweiser mitlaufen.
  • Die Deichsel an Drehschemelfahrzeugen darf in abgehängtem Zustand nicht auf den Boden fallen (Höheneinstelleinrichtung der Zugdeichsel).
  • Im Falle eines Unfalls wird immer zuerst der Fahrer zur Verantwortung gezogen. Also unbedingt auf die Einhaltung des Alkoholverbots achten.
  • Die Kugel für PKW-Anhänger darf bei Zugmaschinen nur an festen Ackerschienen montiert werden. (Meist nur bei Oldtimern der Fall)

Bei Rückfragen zum Thema TÜV, Abmaße, etc. könnt ihr euch sehr gerne bei Tobias Götzfried melden. (Mobil: 0175 3749186)

 

 

 

Hier die Info als Formular zum unterschreiben. Dieses bitte mit der Anmeldung zum Umzug abgeben.

 

 

Verpflichtungserklärung TÜV
Faschingsumzuege_Info (1).pdf
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